Blogbeitrag

Streaming von Theateraufführung – Hier handelt es sich möglicherweise um Filmrechte und zusätzlich könnten Gema und GVL anfallen

Während der Corona-Krisen-Verbots Veranstaltungen durchzuführen, bringt viele Theater und Kunstschaffende auf die Idee, ihre Produktionen, die meistens aufgezeichnet wurden, öffentlich zu streamen. Grundsätzlich eine sehr schöne Idee, die wir auch hatten. Nach Rücksprache mit dem Verlag, der die Rechte der Urheber vertritt, kamen Bedenken zu dieser Idee. Streamings könnten als Filmrechte bewertet werden. Darüber verfügen häufig Verlage nicht. Außerdem werden in vielen Theaterproduktionen Musiken verwendet, die ggf. Gema und GVL-meldepflichtig sind. Sich vorher bei den zuständigen Verlagen und bei der Gema, wie dies im Einzelfall bewertet wird, zu informieren, ist bestimmt sinnvoll. Nicht dass man am Ende Rechnungen für Filmrechte und weitere Verwertungsrechte im Briefkasten findet.

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