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Großer Erfolg der Theaterinitiative e.V. in Kooperation mit bayerischen kommunalen Kulturverantwortlichen in Bayern: Tourneetheater können ab November 2020 die bayerische Spielstättenförderung beantragen

Bislang konnten die deutschten reinen Gastspielunternehmen in Bayern keine Spielstättenförderung erhaltenn. Mit der Erweiterung und Verlängerung des bayerischen Spielstättenprogramms ab November können auch Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte am Programm teilnehmen. An dieser Stelle gilt auch ein großer Dank  Volkmar Halbleib MdL für seine politische Unterstützung.

https://www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm/seite/voraussetzungen

Das Formular für die Beantragung ist seit heute (17.11.2020) aktualisiert.

Historie: Die Gastspielunternehmen fallen durch viele Förderraster durch. Für das bayerische Spielstättenprogramm wurde eine Spielstätte vorausgesetzt. Somit konnten reine Gastspieltheater dieses Programm nicht beantragen. Gemeinsam mit KulturamtsleiterInnen in Bayern hat die TI e.V. unter der Leitung des 1. Vorstizenden Stefan Zimmermann das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf die Leistung der Gastspieltheater aufmerksam gemacht: Gemeinsam mit den kommunalen Institutionen decken viele Gastspieltheater die kulturelle Grundversorgung der Kommunen in der Fläche ab. Da viele Aufführungen ausfallen, leiden auch diese Betriebe, da der Umsatz wegbricht, die Kosten jedoch bleiben.

Das gleiche Dilemma besteht auch beim bundesweiten Spielstättenprogramm. Auch hier fallen die reinen Gastspieltheater durch das Förderraster. Die TI e.V. bringt sich auch hier ins Gespräch um die Misslage des Förderkonzepts aufzuzeigen.

1 Kommentar zu „Großer Erfolg der Theaterinitiative e.V. in Kooperation mit bayerischen kommunalen Kulturverantwortlichen in Bayern: Tourneetheater können ab November 2020 die bayerische Spielstättenförderung beantragen“

  1. Habe heute mit dem Support von Bayern Innovativ telefoniert. Es geht um die Frage, wie bindet man die mögliche aussergewöhnliche Novemberförderung des Bundes ein. Laut unserer Steuerberaterin plant der Bund die komplette Summe in 2020 auszuzahlen. Somit müsste diese Zahlung bei der Berechnung des Liquiditätsplans eingebunden werden. Was aber, wenn der Bund es nicht schaftt und der Geldeingang erst im Januar 2021 stattfindet? Dann bekommt man die Spielstättenförderung abzgl. dieser Summe für das Halbjahr 2020 und muss sie in 2021 noch einmal abziehen, weil der Geldeingang ja erst in 2021 stattgefunden hat. Tip: Den Antrag auf die bayerische Spielstättenförderung so spät wie möglich versenden um das Geschehen beim Bund mit der Novemberhilfe zu beobachten.

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