Blogbeitrag

CORONA – Krise: Mietrecht, GEMA und ACHTUNG FALLE von Roland Voges – Präsident des IFSU

Liebe Mitglieder,

Das

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ (Corona-Gesetz)

wurde nun vom Bundestag beschlossen und wird Freitag vom Bundesrat genehmigt. Es gibt heute noch KEINE Formulare betr. die Soforthilfen des BUNDES, also können Anträge noch nicht gestellt werden. Das ändert sich nächste Woche.

ABER in den einzelnen Bundesländern ist das anders, ziehen Sie also Anträge für Landesmittel jetzt schon vor, rufen Sie die für Sie einschlägigen Onlineformulare auf. Zuständig sind die Landesbanken bzw. die ihnen angegliederten Förderinstitute.

MIETRECHT:

Das Corona-Gesetz enthält eine Vielzahl von Regeln für viele Rechtsgebiete. So auch Sonderregelungen für Wohnraum und Gewerbemietverhältnisse:

Das Kündigungsrecht des Vermieters / Verpächters wird massiv eingeschränkt. Er darf wegen Mietschulden, die vom 01.04. bis 30.06.2020 pandemiebedingt entstehen, nicht kündigen, weder außerordentlich noch ordentlich. Die Mietschulden bleiben zwar bestehen. Aber sie können auf lange Frist von 15 Monaten nachbezahlt werden, denn die Kündigungsbeschränkung endet erst mit Ablauf des 30.09.2022.

TIPP:

Sie sollten im Interesse des Mietverhältnisses Ihren Vermieter schon vorab informieren, dass Sie wegen der Krise die Miete bis auf weiteres einbehalten müssen.

GEMA:

Das hat nun einmal nichts mit dem Corona-Gesetz zu tun, kann Sie aber auch entlasten:

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter konnte bei der GEMA erreichen, dass für den Zeitraum, in dem die Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Corona-Eindämmung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Näheres finden Sie auf der Website der GEMA.

Oft und oft zu Recht kritisieren wir die GEMA. Hier aber hat sie schnell eine von Verständnis für die Not der Nutzerbetriebe geprägte Lösung angeboten. Das ist anzuerkennen.

VERMISCHTES:

ACHTUNG:

Not kennt kein Gebot, das denkt sich wohl mancher jetzt und versucht auf fragwürdigem Wege sich bei seinen Vertragspartnern schnell Liquidität zu verschaffen.

Jedenfalls erreichen mich seit drei Tagen Nachrichten von IFSU-Mitgliedern und auch anderen Mandanten, wonach folgendes geschieht: Schon länger bezahlte Rechnungen werden vehement und teilweise unter „letzte außergerichtliche Mahnung“ nochmals bezahlt verlangt.

Natürlich kann man einmal einen Zahlungseingang übersehen, zumal in dieser stressigen Zeit. Aber es ging nicht um Peanuts und die Häufung der Fälle begründet zumindest den Verdacht der Methode. Natürlich haben Sie bei einer Doppelzahlung einen Rückerstattungsanspruch. Aber den müssen Sie erst einmal durchsetzen. Aber so lange hat der andere Ihr Geld. Und geht er pleite…

UND:

Auch wenn ich noch keine solchen Berichte erhalten habe: Mit Sicherheit gibt es richtig professionelle Betrüger, die sich spezielle Corona-Maschen ausdenken. Und sei es „nur“ um Ihre Daten auszuspähen… achten Sie auf Verdächtiges und teilen Sie es mir bitte mit.

Beste Grüße

Roland Voges

-Präsident-

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert