Blogbeitrag

Überbrückungshilfe III – Ausfallkosten für die Veranstaltungs- und Kulturbranche für das Zeitfenster März bis Dezember 2020

Auf der Webseite der IHK wird die Überbrückungshilfe detaillierter beschrieben als auf den Webseiten des Bundeswirtschafts- bzw. Bundesfinanzministerien. Hier wird angekündigt, dass es für Unternehmen der Veranstalungs- und Kulturbranche für den Zeitraum März bis Dezember 2020 (!) Ausfallkosten geltend gemacht werden sollen können. Sobald hier mehr Infos bereitgestellt werden, schreibe ich diesen Blog weiter.

Durchhalten, Eure Iris

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