Blogbeitrag

Über Teststrategie und bereits bestehende IT-Infrastrukturangebote zur Kontakt-Nachverfolgung Kulturerlebnisse möglich machen – Luca-App

Ich habe mir die Software Luca mal etwas genauer angesehen.
„Luca“ https://luca-app.de/app/ ist eine Browser- und App-basiete Softwarelösung über die eine lückenlose Kontaktnachverfolgung schnell und effektiv möglich ist. Unklar ist, ob der Anbieter der luca-App, die cultur4life GmbH, neben den Registrierungsdaten auch die Bewegungsdaten speichert oder diese dezentral auf den Endgeräten abgespeichert werden.
Corona-Testergebnisse lassen sich nicht über diese App organisieren. Da die Selbstest-Kids keinen QR-Code enthalten und auch kein Signal zum Beispiel über Bluetooth abgeben, bleibt die Teststrategie der eigenverantwortlichen und manuellen Handlung des Benutzers überlassen. Die Kontaktnachverfolgung wird mit Luca übergreifend gewährleistet und zwar über Freigaben durch Personen und VeranstalterInnen von verschlüsselten Informationen zu Events. Ein Event kann dabei sowohl ein privates Treffen von Familien sein als auch ein Theaterstück im Theater.

Aufwand für alle Beteiligten ist gering und sehr effizient:
• Betriebe/Veranstalter
• Besucher/Konsument
• Gesundheitsbehörde

Prozesse
Einrichten der Kontaktnachverfolgung
• Veranstalter registriert sich als Betrieb und hinterlegt die einzelnen Events und/oder verschiedene Räume und Spielstätten. Zu jedem Raum/Spielstätte und Event kann der Betrieb einen QR-Code generieren. Diesen präsentiert er per Link oder als Aushang in den Eventräumen.
• Der Besucher registriert sich mit Vorname, Nachname, Emailadresse und Telefonnummer in der App. Sobald er die Räume des Veranstalters betritt, checkt er sich über den QR-Code in den Event ein und beim Verlassen checkt er out.

Übersicht für den Veranstalter
Der Veranstalter erhält nun zu jedem Event eine Übersichtsliste, wie viele am Event teilgenommen haben. Die persönlichen Daten der Besucher werden nur als Schlüssel ausgegeben.

Übersicht für den Besucher
Der Besucher erhält eine Historie, an welchen Events er teilgenommen hat.

Kontaktnachverfolgung
Im Falle eines positiven PCR-Ergebnisses kann der Besucher dem Gesundheitsamt seine Historie und damit alle Events, die in der App gespeichert wurden, über ein Tan-Verfahren freigeben. Das Gesundheitsamt nimmt mit den VeranstalterInnen Kontakt auf (Daten aus der App) und bittet um die Freigabe der Teilnehmerliste des betreffenden Events, an welchem der/die Corona-Positiv-Getestete teilgenommen hat. Per Klick gibt der/die VeranstalterIn die Daten für das Gesundheitsamt frei, welche die verschlüsselten Daten für weiterführende Systeme auslesen können. Die anderen Besucher dieses Events erhalten eine Benachrichtigung darüber, dass ihre Daten an das Gesundheitsamt weitergegeben wurden.

Effizientere Prävention
Die letzte Information, dass die Besucherinformation an das Gesundheitsamt weitergeleitet wurden, ist gleichzeitig auch als Signal verstehbar, dass man mit einer positiv-getesteten Person einen gemeinsamen Event besucht hatte und kann Anlass sein, sich selbst zu testen und nicht erst darauf zu warten, bis das Gesundheitsamt den Kontakt zu einem selbst aufgenommen hat.

Jeder private Benutzer kann darüber hinaus seine eigenen privaten Events erfassen und seine Besucher über den generierten QR-Code einchecken lassen.

Empfehlung
Zu empfehlen ist, dass alle Veranstaltungs-Beteiligten:
• Produzent/Anbieter von Gastspielen mit den Ensembles
• Veranstalter
• weiteres technisches Personal
die Luca-App verwenden. So kann eine lückenlose Kontaktnachverfolgung möglich werden.

Unglaublich flexibel
Es ist dsehr einfach möglich, individuelle Events entsprechend der Teams abzubilden: beispielsweise ein Ensemble kann täglich seine gemeinsame Route, die Zeiten in der Maske bzw. Garderobe als individuellen Event erfassen, der Bühnenaufbau, in welchem Teams mehrerer Organisationen zusammenkommen, lassen sich ebenfalls als individuellen Event entweder über ein Betriebsendgerät oder privates erfassen.

Offene Punkte zur Umsetzung der Teststrategie
Nur mit Negativ-Ergebnis der Schnell- und Selbsttests können Events ab einem Inzidenz > 50 besucht werden.
Erhält ein Besucher am Abend selbst ein positives Testergebnis, kann er an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Eine Pflicht, sich beim Gesundheitsamt zu melden, wurde nicht abgeleitet. Es ist nicht geregelt, welche Maßnahmen ein Veranstalter in diesem Fall zu treffen hat: Wird die Veranstaltung dann abgesagt?
Müssen Veranstalter die besichtigten Selbst-Tests dokumentieren oder lediglich sicher stellen, dass alle Besucher entweder einen Negativbscheid über einen PCR- oder Schnelltest vorlegen oder „überwacht“ einen Selbsttest durchführen?

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