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“Die Altersversorgungsabgabe – AVA – ist ein Sonderbeitrag zur Sicherung der Altersversorgung der Bühnenangehörigen, den die Mitglieder (Bühnen) zusätzlich zu den Beiträgen zur Versor- gungsanstalt der deutschen Bühnen – VddB – entrichten müssen. Die AVA beträgt 0,10 Euro für jede ausgegebene Theatereintrittskarte. Das Mitglied kann die AVA als gesonderten Aufschlag zum Eintrittspreis erheben oder in den Kartenpreis einrechnen. Für Veranstaltungen außerhalb des Anstaltsbereiches – Bundesrepublik Deutschland – besteht keine AVA-Pflicht.”
Quelle: http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=4645166.PDF
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