Viele Staaten, die europäische Union und die Bundesländer wollen die Auswirkungen der Corona Epedemie auf die Wirtschaft mit Fördermittel kompensieren. Das ist aktuell noch ein dynamischer Prozess und auch ein Anruf bei der Hotline beim BMWi verläuft recht informationslos. Daher hier ein paar Tips, wie man aktuell dem Ausfall von Veranstaltungen als freiberufliche Künstler oder kulturschaffender Betrieb begegenen kann und vorbereitet:
- Mitarbeiter: Hier sollte man zügig schon einen Antrag entweder formlos an die Agentur für Arbeit per Email stellen mit HInweis auf Ausfälle durch das Coronavirus. Wenn noch keine Kundennummer beim Arbeitsamt vorhanden ist, kann man diese über deren Webseite beantragen. In diesem Falle ist es um so wichtiger schon einen Antrag per Email abzusetzen. Für jene, die bereits eine Kundennummer haben, kann man die “Anzeige” (Antrag) direkt über die Webseite der Agentur für Arbeit stellen. Es gilt im Moment schon mal die Anzeige zu erstellen, dass man von Corona betroffen ist. Hier der Link zur Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen. Tip: Vielleicht findet man ja Wege, für die angestellten Künstler ebenfalls über Kurzarbeit die dringende Kompensation bereit zu stellen:)
- Finanzielle Unterstützung durch Fördermittel durch das Staatsministerium für Wirtschaft in Bayern: Das Ministerium stellt über 200 Millionen für schnelle Kompensation zur Verfügung. Es gibt verschiedene Förderformate – alles im Rahmen von Krediten. Für Kleinunternehmen und Freiberufler*Innen kommt das Format Bürgschaft durch das Land Bayern in Höhe von 100% in Frage. Beantragt wird ein Förderkredit über die Hausbank. Hier werden aktuell (11.03.2020) die Mitarbeiter der Banken informiert (Stadtsparkasse München veranstaltet ein Kurzseminar am 12.03.2020 für die Kundenbetreuer). Tip: Die Darstellung, welchen Ausfall bzw. Verlust man durch die Coronavirus-Epedemie hat, ist hier bestimmt wesentlich: Alle Absagen mit Grundlage höherer Gewalt muss von den Veranstaltern offiziell mitgeteilt worden sein. Außerdem sollte der letzte Jahresabschluss und eine aktuelle Betreibswirtschaftliche Auswertung vorliegen. Ggf. kann man auch einen Forecast für die nächste Spielzeit ermitteln. Das alles kann man schon vorbereiten bis man dann tatsächlich den Antrag stellt. Aus der Erfahrung heraus, arbeitet die LfA rasch. Hier die Links zum Stmwi Bayern und zur LfA:
Staatsministerium für Wirtschaft in Bayern: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/
LfA: https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
Klasse wäre, wenn viele das Portal nutzen würden um am Wissen gegenseitig zu partizipieren und sich nicht allzu allein zu fühlen.