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Corona und Veranstaltungen – Aktuelle Lockerungen in der Schweiz

Corona – Aktuelle Lockerungen in der Schweiz

 

Corona – Die Schweiz setzt mit den aktuellen Lockerungen auf weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln für die Bevölkerung – auch bei Veranstaltungen.

Der Bundesrat in der Schweiz hat am 19.06.2020 aufgrund der positiven Entwicklung der Fallzahlen die Verhaltensregeln zu normalisieren. So lockerte er die Regel für den einzuhaltenden Mindestabstand von 2 m auf 1,5 m. Die Vorgaben für Schutzkonzepte aller öffentlich zugänglichen Orte wurden dabei ebenfalls vereinfacht und vereinheitlicht, bleiben aber verpflichtend. hier finden sie die Medienmitteilung.

Veranstaltungen bis zu 1000 Personen wieder möglich

Für die Veranstaltungsbranche – und damit auch für den Gastspielmarkt – sehr erfreulich ist, dass ab 22.06.2020 Veranstaltungen bis zu 1000. Der Bundesrat stellt die Möglichkeit von Veranstaltungen über 1000 Personen ab dem 1. September in Aussicht.

Auch wenn die Planungsphase bereit sehr knapp ist, können Gastspielveranstalter zuversichtlich auf den Beginn der Saison 2020/2021 sehen.

3 Varianten für die sichere Durchführung von Veranstaltungen

Nach der Lockerungen der Maßnahmen gelten folgende Regelungen:

1. Wenn der Veranstaltungsort groß genug ist und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, gibt es keine weiteren Beschränkungen.

Die Zuschauerräume müssen in Sektoren unterteilt werden, damit die Anzahl der bei einer Veranstaltung zu kontaktierenden Personen nicht größer als 300 ist.

2. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, müssen Veranstalter ihr Publikum darüber informieren, dass der Bundesrat ein durchgängiges Tragen von Hygienemasken empfiehlt, oder die Zuschauerplätze müssen durch Plexiglaswände getrennt werden.

3. Aber auch, wenn Variante 1 und 2 nicht eingehalten werden können, dürfen Veranstaltungen stattfinden. In diesem Fall sind die Zuschauer darüber zu informieren, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, dass ihre Kontaktdaten erhoben werden, und dass im Falle einer nachgewiesenen Infektion in ihrem Sektor auch Quarantänemaßnahmen möglich sind. Die Kontaktdaten müssen bis zu 14 Tage nach der Veranstaltung für die Behörden zugänglich sein.
Zur Erfassung von Kontaktdaten bieten Ticketingservices entsprechende Tools an. Z.B. Ticketino

Sollten sich in einzelnen Kantonen die Fallzahlen ungünstig entwickeln, können die Kantonalregierungen eigene Verordnungen erlassen.

Schutzkonzept des Schweizer Verbandes technischer Bühnenberufe überarbeitet

Im Blog Allgemeine SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards und Hygienekonzepte für den Gastspielmarkt vom 15.06.2020 wurde bereits das Schutzkonzept des SVTB erläutert, das inzwischen in einer überarbeiteten Version bereit liegt, und sicher anhand der neuesten Lockerungen in den nächsten Tagen erneut aktualisiert wird.

Hoffnung auch für Deutschland

Die aktuellen Lockerungerungen in der Schweiz macht Hoffnung, dass auch in Deutschland demnächst Bestimmungen zu Corona und Veranstaltungen gelockert werden, die einen – auch wirtschaftlich sinnvollen Start in die Gastspielsaison 2020/2021 ermöglichen.

Das hoffen und wünschen wir uns. Bleiben Sie gesund.

Johannes Pfeifer

 

 

Quellen:
Medienmitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG):
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-79522.html
Lockerung der Maßnahmen (BAG):
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/61810.pdf
Schutzkonzept COVID-19 Theater Konzert, SVTB, zu finden unter:
https://www.svtb-astt.ch/
Ticketino, Blog:
https://blog.ticketino.com/auflagen-fuer-events-bis-zu-1000-personen?utm_campaign=Newsletter Marketing 2016&utm_medium=email&_hsmi=90053606&_hsenc=p2ANqtz–glWMLC2aRjYJfksEpBdTBGlRXDizvLqfweXh2bWBbw8w5kCt-zV9VvfHkxmHlT8vDYw25GmsHT3EQj7c1JN_Zgj_xMA&utm_co

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