Blogbeitrag

Corona – Schnittstellen für den Gastspielmarkt

Arbeitsschutz- und Hygienekonzepte – Schnittstellen für den Gastspielmarkt

Nachdem im Blog vom 15.06.2020 die allgemeinen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Kulturbetriebes beschrieben und mit weiterführenden Links zur Entwicklung betriebsspezifischer Konzepte ergänzt wurden, widmet sich dieser Eintrag den Schnittstellen, die dabei zu beachten sind.

Aufgrund der vielfältigen Konstellationen bei der Durchführung von Gastspielen, werden hier exemplarisch zwei Schnittstellenmodelle behandelt.

  1. „Feste“ Theater oder Stadthalle mit Gastspielbetrieb

Unabhängig von der Betriebsform (Eigenbetrieb, GmbH, gGmbH…) ist bei den meisten dieser Theater oder Stadthallen vom Vorhandensein eines ASA (Arbeitsschutzausschusses) auszugehen. Dieser Ausschuss entwickelt Hygienekonzepte für Verwaltung, technischen Betrieb, und legt für den Vorstellungsbetrieb mit Publikum erarbeitete Konzepte den Behörden zur Genehmigung vor.

Dabei entstehen mögliche Schnittstellen:

  1. a) Zwischen Betriebsstätten einer Stadt:

Die Vorgaben eines städtischen Konzeptes müssten, sollte es sich um eine städtische Betriebsstätte handeln, um die speziellen Anforderungen für Veranstaltungen ergänzt und bei der unteren Gesundheitsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

  1. b) Zwischen Veranstalter und Gastspielbühne

Die Anforderungen an die Mitarbeiter der Gastspielbühnen sind zu definieren und den Gastspielbühnen mitzuteilen. Beispielsweise muss geklärt werden, ab wann Ensembles die Spielstätten betreten dürfen. Wer für Einmalhandtücher, Handschuhe und Desinfektionsmittel sorgt, oder wer für Mund-Nasen-Schutz, sollten etwa bei den Auf- und Abbauarbeiten Mindestabstände kurzfristig nicht eingehalten werden können, oder die Platzverhältnisse in den Fluren das Tragen von MNS erfordern.

Die Gastspielbühnen müssen sicherstellen, dass Vorstellungen den geltenden Schutzbestimmungen entsprechen, also „coronakonform“ sind. Auch darüber sollte ein Austausch zwischen Veranstalter und Gastspielbühne stattfinden.

  1. c) zwischen Veranstalter und Ticketing

Für den Zuschauer relevante Eckpunkte des Konzeptes können dem Zuschauer über das Ticketing mitgeteilt werden, beispielsweise eine Aufhebung der festen Abo-Plätze, geänderte Zugänge zum Gebäude, Regelungen zu Garderobe etc. Zumindest sollte ein Hinweis darauf enthalten sein, wo Zuschauer sich über die für sie aktuell geltenden Regelungen informieren können.

Hier können Veranstalter die Notwendigkeit einer Personalisierung der Tickets und die Modalitäten bei eventueller Weitergabe personenbezogener Daten im Sinne einer Rückverfolgbarkeit durch Gesundheitsbehörden  für Zuschauer tranparent machen.

Die Aufzählung ist exemplarisch und Veranstalter sollten klären, ob Sie diese Informationen in einer Ergänzung oder Änderung der AGBs festhalten.

Eine Empfehlungen dafür hat beispielsweise der VDMK e.V. (Verband der Münchener Kulturveranstalter e.V.) in seinem LEITFADEN FÜR DIE ERSTELLUNG VON HYGIENEKONZEPTEN erarbeitet.

  1. Veranstalter mieten Veranstaltungsstätte für die Veranstaltung
2.a) Zwischen Vermieter und Veranstalter

Beide Parteien müssen Ihre Anforderungen austauschen.

2.b) Zwischen Veranstalter und Gastspielbühne

Der Veranstalter sollte Vorgaben und Anforderungen des Vermieters an die Gastspielbühne weitergeben, dies gilt zusätzlich zu den Vorschlägen aus Punkt 1b)

2.c) Zwischen Vermieter und Gastspielbühne

Eventuell sind Anforderungen direkt zwischen Vermieter und Gastspielbühne abzustimmen. Das sollten  Veranstalter klären und die Kommunikation zwischen den Verantwortlichen Personen in Gang setzen.

2.d) Zwischen Vermieter/Veranstalter und Ticketing

Hier sind die Vereinbarungen für die Zuständigkeiten im Bereich Ticketing zwischen Vermieter und Veranstalter zu berücksichtigen. Beispielsweise sollten Veranstalter und Vermieter klären, welche Informationen der Zuschauer erhalten soll.

Die Punkte 1 und 2 zeigen exemplarisch, wo die Anforderungen zusätzlicher Kommunikation liegen können. Aufgrund verschiedener anderer Konstellationen erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Hygienekonzepte für kleinere Betriebe

Veranstalter mit einer Betriebsgröße von mehr als 20 ständig Beschäftigten (im Jahresschnitt) werden ihre Arbeitsschutzausschüsse (ASA) mit der Erstellung und Umsetzung von Hygienekonzepten betrauen. Für Veranstalter und Gastspielbühnen, deren Betriebe kleiner sind, gilt es jedoch ebenfalls den Arbeitsschutz einzuhalten oder gegebenenfalls Hygienekonzepte nach den bestehenden Verordnungen zu erarbeiten. Eine Anleitung wie in kleinen Betrieben die Arbeitsschutzbedingungen geregelt werden können, gibt die VBG in ihrem PRAXIS-CHECK: Gesund und sicher durch die Pandemie

Sowohl kleinere Veranstalter als auch viele Gastspielbühnen können hier zusätzliche Informationen finden, die eine Zusammenarbeit an den genannten Schnittstellen mit den anderen Parteien bei der Durchführung von Gastspielen erleichtern.

Wir wünschen Ihnen, dass der Gastspielmarkt partnerschaftlich mit diesen Herausforderungen umgeht, und hoffen, dass wir einen Beitrag zur Transparenz der Schnittstellen zwischen den Beteiligten liefern konnten.

Vor allem aber wünschen wir Gesundheit und einen baldigen Wiederbeginn des Gastspielbetriebes.

Johannes Pfeifer

 

 

 

Quellen:

PRAXIS-CHECK: Gesund und sicher durch die Pandemie

http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/2_Arbeitsschutz_in_Kleinbetrieben/Corona-Praxis-Check.pdf;jsessionid=D17746E7650D4CE5A3918D554E93A710.live1?__blob=publicationFile&v=4 Zugriff: 16.06.2020

VDMK Leitfaden für die Erstellung von Hygienekonzepten:

https://www.vdmk.info/wp-content/uploads/2020/05/Leitfaden-Hygienekonzept-Entwurf-V.9_final-19052020-1.pdf Zugriff 16.06.2020

1 Kommentar zu „Corona – Schnittstellen für den Gastspielmarkt“

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