Anforderungsprofil
1. Erforderlich ist:
- ein Hochschulabschluss (Diplom (Uni) oder Master) in einer kulturellen oder geisteswissenschaftlichen Fachrichtung, vorzugsweise im Bereich Kulturmanagement
2. Wünschenswert sind:
- eine mehrjährige Berufserfahrung sowie eine ausgeprägte Führungskompetenz
- Kommunikationsfähigkeit sowie Entscheidungs- und Verantwortungsbereitschaft
- konzeptionelle Fähigkeiten zur Erstellung und Umsetzung von fachlichen Strategien in der Verwaltung
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich kommunaler Kulturpolitik sowie -förderung, Kulturpolitik auf Landesebene, Soziokultur und Kreativwirtschaft
- Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, speziell der Gebiete allgemeines Verwaltungsrecht, öffentliches Finanzwesen, Vertragsrecht, insbesondere ThürKO, ThürGemHV, spezielle Gesetze und Verordnungen des jeweils zuständigen Fachministeriums auf Landes- und Bundesebene sowie Gesetze/Richtlinien zum Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
- nachgewiesene Kenntnisse im Verwaltungsbereich auf kommunaler, Landes-, Verbands- oder vergleichbarer Ebene sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- anwendungsbreite Kenntnisse der Standard- und fachspezifischen Software
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind den Bewerbungsunterlagen in Kopie beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
1. Leitung und Führung der Kulturdirektion, insbesondere:
- Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht und der Personalentwicklungsverantwortung (insbesondere Sicherstellung der fachlichen Qualifizierung und Weiterbildung) für alle Mitarbeiter der Kulturdirektion sowie Sicherstellung der fachlichen Anleitung der Mitarbeiter
- Steuerung des wirtschaftlichen Einsatzes von finanziellen, technischen und personellen Ressourcen
- Koordinierung der Arbeitsabläufe und Arbeitsschwerpunkte in der Kulturdirektion sowie Überwachung der Aufgabenerfüllung
- Festlegung von Bearbeitungsgrundsätzen und -standards im Aufgabengebiet, Ableitung von Handlungsbedarfen und -empfehlungen in Auswertung der aktuellen Rechtsprechung und bei der Änderung von Gesetzen oder Verwaltungsrichtlinien
- Vorgabe von innerdienstlichen Anweisungen zur Regelung der Geschäftsabläufe sowie Kontrolle der Umsetzung
- stetige Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation zur effektiveren und effizienteren Aufgabenerfüllung
- Durchsetzung eines internen Controllings zur Steuerungsunterstützung und strategischen Planung der Aufgaben- und Ressourcenentwicklung
- Gewährleistung der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen und Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen
- Vertretung der Belange der Kulturdirektion in innerdienstlichen und politischen Entscheidungsgremien und in der Öffentlichkeit
- Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Dienststellen, Körperschaften sowie der Öffentlichkeitsarbeit zum gesamten Aufgabenbereich
2. Wahrnehmung von konzeptionell-strategischen Aufgaben in der Kulturdirektion, unter anderem:
- Definition von Strategien, Grundsätzen und Richtlinien der kommunalen Kulturentwicklung
- Fortschreibung, Weiterentwicklung und Anpassung des Kulturkonzeptes der Landeshauptstadt Erfurt
- Evaluation und Realisation kultureller Förderprogramme und Fördermaßnahmen auf staatlicher und nichtstaatlicher Ebene
- Erarbeitung von Zielvorgaben für die unterstellten Organisationseinheiten
3. Wahrnehmung sonstiger Grundsatzangelegenheiten in fachlichen Belangen, zum Beispiel:
- Zusammenarbeit mit freien Trägern, Stiftungen, studentischen Kulturinitiativen und privatrechtlich organisierten Unternehmen
- aktive Vernetzung mit Akteuren und Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Wissenschaft, Politik und Wirtschaft sowie zur Entwicklung von Projekten (regional und überregional)
- Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie Fortführung von Förderstrategien
- Vertretung der Belange der Stadt Erfurt bei Bundes- und Landesbehörden zu Problemen des Aufgabenbereiches
4. Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben im Auftrag des Oberbürgermeisters und Erledigung von Aufgaben nach Weisung des zuständigen Beigeordneten
Quelle:
https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/stellen/134475.html