Als Gastspieltheater stellen wir aktuell fest, dass wir durch das Raster der Hilfsmaßnahmen durchfallen. Aktuell haben viele Gastspieltheater Liquidität, um die laufenden Kosten für ca. 2 Monate zu decken. Als Gastspieltheater verbrauchen sie somit aber die Reserven, die zur Überbrückung des Sommerlochs geschaffen wurden. Die Soforthilfe fokussiert aber einen akuten Liquiditätsengpass. Also fallen diese Theater durch dieses Raster. Wie geht es dann weiter? Wenn sie größer als 10 Mitarbeiter sind, könnten diese somit vom Bund ab Juni keine Soforthilfe beantragen. Außerdem würden 15.000€ nur die Kosten für ein kleines Zeitfenster, beispielsweise 05 – 1,5 Monate, der Verpflichtung abdecken. So können diese nur über Kredite ihre Liquidität sicher stellen. Ein Modell: Benötigte Liquidität für Juni bis September 90.000€. Also müsste die Darlehenshöhe 120.000€ sein, um ein wenig Puffer für Unvorhergesehenes zu haben, falls die Veranstaltungen nicht ab September starten können. Ein Gastspieltheater, das die kulturelle Grundversorgung der Kommunen in der Fläche unterstützt, erwirtschaftet unter rigorosen Sparmaßnahmen, die meistens auf Kosten der Mitarbeiter gehen, etwas mehr als eine schwarze Null. Die Hausbank wird selbst bei gutwilliger Betrachtung keinen Kredit in der nötigen Höhe ermöglichen, denn aus welchen Gewinnen soll ein Gastspieltheater das Darlehen zurück zahlen. Selbst wenn die Hausbank das Darlehen beantragen sollte, bleibt die Frage, wie die Rückzahlung möglich werden soll. Es droht die Gefahr, die Spielpläne dahingehend anzupassen, der nicht mehr die Bildung im Fokus hat sondern leichte Unterhaltung, da darüber mehr Umsatz- und Ertragsaussicht gegeben ist. So würde sich die Kulturlandschaft der Fläche weg von Bildung und Reflektion entwickeln. Die Langzeitfolgen sind verheerend. Wie könnte eine Lösung aussehen? Die Gastspielbranche benötigt einen Hilfsfond, über den Künstler, die nicht in Kurzarbeit gehen, keine Arbeitslosenunterstützung beantragen und keine Solo-Soforthilfe beantragen können und Theater und Produzenten, die aktuell durch das Hilsangebotsraster der Länder und des Bunds fallen, ihre Liquiditätsengpässe, die durch die Corona-Krise entstanden sind, bezuschusst erhalten.
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